Sie wurden aufgrund eines (vermeintlichen) Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgemahnt und fragen sich, ob die Abmahnung berechtigt ist und was nun zu veranlassen ist.
Nachdem Sie erhebliche personelle, sachliche und finanzielle Ressourcen aufgewandt haben, um Ihr Unternehmen DSGVO-fest zu machen, sehen Sie nun, dass die Konkurrenz dies leichter genommen hat: Sie wollen deshalb einen Konkurrenten wegen eines solchen Verstoßens abmahnen.
Ihr Alltagsgeschäft hat Sie so gefordert, dass Sie sich der neuen Datenschutzgrundverordnung (noch) nicht widmen konnten. Nun sind Sie aber schnell gefordert, weil Sie eine Abmahnung erhalten haben oder zeitnah befürchten.
Ihnen kann geholfen werden. Da die schon 2016 veröffentlichte Datenschutzgrundverordnung seit dem 25.05.2018 zu beachten ist, muss schnell gehandelt werden.
Lösungen, die mehr als Kosten verursachen
Bei uns finden Sie die Expertise, die das Datenschutzrecht mit dem Wettbewerbsrecht verbindet und deshalb für alle drei Konstellationen Hilfe bietet:
- Unberechtigte Abmahnungen abwehren
- Berechtigte Abmahnungen aussprechen
- Die Datenschutzkonformität Ihres Unternehmens herstellen
Wie wir helfen
Bei Abmahnungen gilt es, schnell und kompetent zu reagieren.
Schnell!
Die Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sind meist sehr kurz gesetzt. Es kommt deshalb darauf an, einen Ansprechpartner zu haben, der schnell reagieren kann.
Kompetent!
Wenn wenig Zeit ist, muss man sich der fachlichen Expertise sicher sein. An der Spitze unseres Teams steht der
Daten- und
Wettbewerbsschutzexperte Dr. Robert Kazemi, der über umfassende Erfahrungen aus einer Vielzahl von DSGVO-Projekten der letzten Jahre verfügt und als
Autor, Referent und Dozent bekannt ist.
Was Sie brauchen!
Sachverstand im Datenschutzrecht und im Wettbewerbsrecht gepaart mit prozessualer Erfahrung und Verhandlungsgeschick sind die Grundvoraussetzungen für eine fachkundige und damit auch wirtschaftliche Abwicklung von Abmahnungen, die aufgrund des Inkrafttretens der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausgesprochen werden.
Eine nur einseitige Kenntnis der Rechtsgebiete birgt Fallen, die wir für Sie aufdecken können, denn:
- Nicht jeder Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt auch gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß dar!
- Nicht jede Datenverwendung ist ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung!
Es muss also schnell...
- die Norm identifiziert werden, gegen die ein Verstoß zur Last gelegt wird oder ein solcher in Betracht kommt;
- eine rechtliche Einordnung vorgenommen werden, ob die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm auch erfüllt sind;
- die Ausnahmetatbestände erkannt werden, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind, und eine abweichende Bewertung gebieten.
Mehr als nur die Abmahnung: Unser Plus heißt DSGVO-Konformität
Unberechtigte Abmahnungen sind abzuwehren, berechtigte Abmahnungen gegen wettbewerbswidriges Verhalten Ihrer Mitbewerber sollten ausgesprochen werden. Was aber, wenn die Abmahnung berechtigt ist oder mit „Gegenangriffen“ Ihrer Wettbewerber zu rechnen ist?
In dieser Situation ist es erforderlich, dass Sie schnell, kompetent und effizient auch zu einer DSGVO-konformen Datenverarbeitung in Ihrem Unternehmen kommen. Verfahrensbeschreibungen, Lösch- und Sperrkonzepte, das gesamte Formularwesen, Datenschutzfolgeabwägung: Wir wissen, was Sie brauchen und schaffen mit Ihnen gemeinsam Lösungen.
Überzeugt?
Dann melden Sie sich bei uns!
Kazemi & Partner Rechtsanwälte PartG
Kennedyallee 2
53175 Bonn
Tel: +49 (0)228- 3500 89-0
Fax: +49 (0)228- 3500 89-10
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